{"id":49276,"date":"2026-08-17T23:35:40","date_gmt":"2026-08-17T21:35:40","guid":{"rendered":"https:\/\/overcentral.com\/de\/?p=49276"},"modified":"2026-08-17T23:35:40","modified_gmt":"2026-08-17T21:35:40","slug":"apple-anti-tracking-abfrage-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/overcentral.com\/de\/apple-anti-tracking-abfrage-eu\/","title":{"rendered":"Apple \u00e4ndert Anti-Tracking-Abfrage auf iPhones in der EU"},"content":{"rendered":"<p>Apple reagiert auf den anhaltenden Druck von Wettbewerbsh\u00fctern und der Werbebranche und \u00fcberarbeitet die <a href=\"https:\/\/overcentral.com\/de\/apple-anti-tracking-anpassung\/\" title=\"Apple \u00e4ndert Anti-Tracking-Abfrage nach Druck der Kartellw\u00e4chter\" data-iacss-internal=\"1\">Anti-Tracking-Abfrage<\/a> auf iPhones in der Europ\u00e4ischen Union grundlegend. Die \u00c4nderungen, die unter anderem das Wort \u201eTracking\u201c aus dem Dialogfenster tilgen und die Button-Reihenfolge umkehren, beenden zugleich eine kartellrechtliche Untersuchung des Bundeskartellamts. F\u00fcr Nutzer in Deutschland und anderen EU-L\u00e4ndern bedeutet dies eine optisch neutralere und weniger abschreckende Entscheidungsabfrage, w\u00e4hrend App-Anbieter k\u00fcnftig mehr Spielraum f\u00fcr eigene Erl\u00e4uterungen erhalten.<\/p>\n<h2>Neutralere Formulierung und ge\u00e4nderte Button-Reihenfolge<\/h2>\n<p>Die bisherige Abfrage, die seit der Einf\u00fchrung von Apples Framework zur <a href=\"https:\/\/developer.apple.com\/support\/allowing-users-to-opt-out-of-app-tracking\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" data-iacss-external=\"1\">App-Tracking-Transparenz<\/a> (ATT) im Jahr 2021 milliardenfach auf iPhones erschien, wird in mehreren Punkten angepasst. Das Wort \u201eTracking\u201c entf\u00e4llt vollst\u00e4ndig aus dem Auswahlfenster. Statt der bisherigen Optionen \u201eApp-Tracking ablehnen\u201c (oben) und \u201eErlauben\u201c (unten) gibt es nun die Wahl zwischen \u201eErlauben\u201c auf dem oberen Button und \u201eVerbieten\u201c auf dem unteren. Apple selbst betont, dass diese \u00c4nderungen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Nutzer gelten, die sich physisch im Gebiet der Europ\u00e4ischen Union aufhalten \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Herkunftsland oder der Sprachversion des Betriebssystems.<\/p>\n<p>Ein weiterer zentraler Punkt: App-Betreiber erhalten die M\u00f6glichkeit, einen Nutzer nach einem Jahr erneut um Erlaubnis zur Datenverfolgung \u00fcber andere Anwendungen und Websites hinweg zu bitten. Bisher war eine solche Wiederholungsanfrage technisch nicht vorgesehen, was Kritiker als zu restriktiv bewerteten. Die neue Regelung gibt Publishern und Werbetreibenden damit eine zweite Chance, Nutzer von einem Opt-in zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<h2>Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe behoben<\/h2>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" data-iacss-external=\"1\">Bundeskartellamt<\/a> hatte bereits im Februar 2025 eine vorl\u00e4ufige Einsch\u00e4tzung ver\u00f6ffentlicht, wonach die Ausgestaltung der ATT-Abfrage gegen Missbrauchsvorschriften versto\u00dfen k\u00f6nnte. Die Beh\u00f6rde kritisierte insbesondere, dass Apple seine eigenen Dienste von den strengen Regeln faktisch ausnahm: W\u00e4hrend Drittanbieter eine explizite Zustimmung einholen m\u00fcssen, kombinierte Apple selbst Daten aus dem App Store, der Apple-ID und angeschlossenen Ger\u00e4ten zu Werbezwecken \u2013 ohne vergleichbare H\u00fcrden.<\/p>\n<p>Mit der nun vorgelegten Neugestaltung sieht die Wettbewerbsbeh\u00f6rde die zentralen Bedenken ausger\u00e4umt. \u201eDie Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet, abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen entfallen\u201c, erkl\u00e4rte das Amt. Zudem w\u00fcrden die Fenster f\u00fcr Apples eigene Angebote und die von Drittanbietern deutlich st\u00e4rker angeglichen. App-Herausgeber und Inhalteanbieter bek\u00e4men mehr Raum, um den Nutzer \u00fcber die Bedeutung personalisierter Werbung f\u00fcr ihr Gesch\u00e4ftsmodell zu informieren. Apple hatte zuvor erkl\u00e4rt, die eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter \u2013 ein Argument, das die Kartellw\u00e4chter jedoch nicht als ausreichende Rechtfertigung f\u00fcr die Ungleichbehandlung gelten lie\u00dfen.<\/p>\n<h3>Frankreich und Italien verh\u00e4ngten Millionenstrafen<\/h3>\n<p>Die franz\u00f6sische Kartellbeh\u00f6rde hatte im M\u00e4rz 2025 ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 150 Millionen Euro gegen Apple verh\u00e4ngt, ebenfalls gest\u00fctzt auf die wettbewerbsverzerrende Wirkung der ATT-Abfrage. Die italienische Wettbewerbsbeh\u00f6rde AGCM folgte im Dezember 2025 mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Beide Verfahren wurden nach Apples Zusage zur \u00dcberarbeitung der Abfrage eingestellt. Der Konzern kooperierte bei der Ausarbeitung der Neuerungen nach eigenen Angaben mit dem Bundeskartellamt, den anderen europ\u00e4ischen Wettbewerbsbeh\u00f6rden sowie der EU-Kommission, um eine gemeinsame L\u00f6sung f\u00fcr die verschiedenen Verfahren zu finden.<\/p>\n<h2>Ausnahme f\u00fcr Polen \u2013 unterschiedliche Zeitpl\u00e4ne<\/h2>\n<p>Die Umsetzung der ge\u00e4nderten Abfrage erfolgt zun\u00e4chst in den meisten Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union. Eine Ausnahme bildet Polen: Dort gilt ein abweichender Zeitplan, und Apple arbeitet weiterhin mit der polnischen Wettbewerbsbeh\u00f6rde zusammen. Der Konzern hatte im vergangenen Herbst noch gewarnt, er k\u00f6nne sich gezwungen sehen, die ATT-Abfrage in Deutschland und anderen EU-L\u00e4ndern ganz aufzugeben, falls die Untersuchungen zu weitreichenden Auflagen f\u00fchren sollten. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss bleibt die Funktion erhalten, wird jedoch in einer deutlich entsch\u00e4rften Form pr\u00e4sentiert.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Werbewirtschaft ist der Schritt ein wichtiger Etappensieg: Die urspr\u00fcngliche Abfrage f\u00fchrte dazu, dass in vielen L\u00e4ndern \u00fcber 80 Prozent der Nutzer das Tracking ablehnten, was die Einnahmen vieler Publisher und Werbenetzwerke massiv schm\u00e4lerte. Ob die neutralere Gestaltung und die M\u00f6glichkeit zur Wiederholungsanfrage die Opt-in-Rate signifikant steigern, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Apple bleibt unterdessen dabei, dass das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung im Kern gewahrt bleibt \u2013 die Abfrage selbst wird ja nicht abgeschafft, sondern nur in der Darstellung ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die auf personalisierte Werbung angewiesen sind, er\u00f6ffnet die Neuregelung zumindest wieder eine Perspektive: Nach einem Jahr k\u00f6nnen sie Nutzer, die zun\u00e4chst abgelehnt haben, mit einem erkl\u00e4renden Dialog erneut kontaktieren. Die Kombination aus neutraler Beschriftung, neuer Button-Anordnung und erl\u00e4uterndem Text durch den App-Anbieter k\u00f6nnte die Zustimmungsrate deutlich nach oben bringen. Gleichzeitig bleibt die EU der einzige Markt, in dem Apple diesen Kompromiss umsetzt \u2013 au\u00dferhalb Europas gilt weiterhin die urspr\u00fcngliche, als abschreckend kritisierte Version der Abfrage. Dies unterstreicht den Einfluss der europ\u00e4ischen Wettbewerbs- und Datenschutzregulierung auf das Produktdesign global agierender Technologiekonzerne und d\u00fcrfte als Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr k\u00fcnftige Verfahren dienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Apple reagiert auf den anhaltenden Druck von Wettbewerbsh\u00fctern und der Werbebranche und \u00fcberarbeitet die Anti-Tracking-Abfrage auf iPhones in der Europ\u00e4ischen Union grundlegend. Die \u00c4nderungen, die unter anderem das Wort \u201eTracking\u201c aus dem Dialogfenster tilgen und die Button-Reihenfolge umkehren, beenden zugleich eine kartellrechtliche Untersuchung des Bundeskartellamts. 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