Nach dem versuchten Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen in der vergangenen Woche nimmt die Debatte über politische Konsequenzen Fahrt auf. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Drohnenabwehr der Bundespolizei massiv ausbauen, während der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert, dabei künftig auch die Bundeswehr im Inland einzusetzen. Die Ereignisse werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Bedrohung durch kommerziell verfügbare Drohnen und die Frage, wie Deutschland seine kritische Infrastruktur wirksam schützen kann.
Verdoppelung der Drohnenabwehreinheiten der Bundespolizei
Die Bundespolizei soll ihre Drohnenabwehrfähigkeiten deutlich ausweiten und künftig an insgesamt acht Standorten bundesweit spezialisierte Einheiten vorhalten. Bislang war vorgesehen, dass die Bundespolizei von vier Standorten aus mit 130 Polizisten die Abwehr für alle Liegenschaften des Bundes bereitstellt – darunter Flughäfen, Bahnstrecken und Seewege. Bundesinnenminister Dobrindt werde noch im Laufe des Tages die entsprechende Weisung erteilen, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin.
Günther hatte zuvor im Deutschlandfunk die strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Er verwies auf 50 neue Stellen bei der Landespolizei und Investitionen für Drohnenabwehrsysteme in Höhe von sieben Millionen Euro in Schleswig-Holstein. Das Bundesland war in der Vergangenheit ebenfalls von zahlreichen unaufgeklärten Drohnenvorfällen betroffen. Der CDU-Politiker forderte, dass bereits mit der Sichtung einer Drohne die Zuständigkeit geklärt sein müsse, und hält eine Grundgesetzänderung für erwägenswert.
Die Bundeswehr darf bislang nur zum Eigenschutz oder im Rahmen der Amtshilfe im Inland tätig werden. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), fasste die Lage prägnant zusammen: „Die Polizei darf, aber kann nicht; die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Das Bundesverteidigungsministerium hingegen sieht keinen Bedarf für weitere Reformen über das bereits geänderte Luftsicherheitsgesetz hinaus und warnt vor der Illusion, die Bundeswehr könne alle kritischen Infrastrukturen schützen.
Ermittlungen zum Anschlagsversuch in Leipzig laufen auf Hochtouren
Die Ermittlungen im Fall des mutmaßlichen Anschlagsversuchs führt Generalbundesanwalt Jens Rommel. Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Das Bundeskriminalamt leitet die polizeilichen Ermittlungen.
In der Nacht zum vergangenen Mittwoch war unweit der auf dem Leipziger Flughafen stationierten ukrainischen Antonow-Transportflugzeuge ein mutmaßlicher Anschlagsversuch mit einer sprengstoffbeladenen, mobilfunkgesteuerten Drohne gescheitert. Zudem kollidierte ein DHL-Frachtflugzeug zur fraglichen Zeit mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt – möglicherweise einer zweiten Drohne. Nach bisherigen Erkenntnissen explodierte der an der Drohne angebrachte Sprengstoff der Marke Semtex nicht. Medienberichten zufolge soll die Drohne mit dem Flügel einer der ukrainischen Maschinen kollidiert sein, wobei sich der Sprengstoff löste. Ein Mitarbeiter des Flughafens entdeckte die Drohne einige Stunden später und informierte die Sicherheitskräfte.
Zu Hintergründen und möglichen Verursachern machen die Behörden keine Angaben. Jüngsten Medienberichten zufolge fanden die Ermittler eine DNS-Spur, die identisch mit einer bereits bei Ermittlungen nach der Explosion eines Pakets aus Litauen im DHL-Logistikzentrum Leipzig im Juli 2024 gesicherten Spur ist.
Ausschreibung für Detektionssysteme und Ausbau des Testzentrums
Ausgerechnet am Tag nach den Ereignissen von Leipzig veröffentlichte das Innenministerium eine Ausschreibung für Drohnendetektionssysteme an Flughäfen. Die Ausschreibungsunterlagen sehen eine passive Erkennung in einem Radius von mindestens vier Kilometern sowie Kontroll- und Führungsfunktionen vor. Die Ausschreibung gilt als dringlich, einziges Zuschlagskriterium für qualifizierte Bewerber ist der Preis.
Bereits länger geplant ist der weitere Ausbau des Testzentrums für Drohnenabwehr in Cochstedt bei Magdeburg. Das sogenannte „Reallabor“ soll in einem Zentrum für Drohnenabwehr einfache Tests ermöglichen, wie gegen Drohnen vorgegangen werden kann. Solche Tests sind im normalen Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen aufgrund ihrer Nebenwirkungen kaum durchführbar. Die zunehmende Zahl von Drohnen- und Drohnenabwehr-Startups hatte in den vergangenen Monaten immer wieder die eingeschränkten Testmöglichkeiten beklagt.
Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die Bedrohung durch Drohnen nicht länger als Randphänomen abgetan werden kann. Der Vorfall in Leipzig hat der politischen Debatte eine neue Dringlichkeit verliehen, während gleichzeitig technische und rechtliche Hürden für eine flächendeckende Abwehr bestehen bleiben. Insbesondere die Frage, wie Bund und Länder sowie zivile und militärische Stellen künftig zusammenwirken, wird die Sicherheitsarchitektur der kommenden Jahre prägen.