Nintendo bereitet Switch 2 mit wechselbarem Akku für EU vor

Nintendo of Europe bestätigt Anpassungen an der Switch 2, um die neue EU-Batterieverordnung ab 2027 zu erfüllen.

Die Switch 2 erhält ein batterietauschfreundliches Design, nachdem iFixit die Reparaturfreundlichkeit mit 3 von 10 Punkten bewertet hat.
Highlights
  • Ab 2027 müssen alle in der EU verkauften Geräte einen von Endnutzern austauschbaren Akku bieten.
  • Die Switch 2 erhielt im iFixit-Teardown nur 3 von 10 Punkten für Reparaturfreundlichkeit.
  • Nintendo plant die Produktion einer regulierungskonformen Version mit der Kennzeichnung OSM.

Nintendo bereitet offenbar eine Version der Switch 2 mit wechselbarem Akku für den europäischen Markt vor. Eine offizielle Aktualisierung der EU-Compliance-Seite von Nintendo of Europe bestätigt, dass das Unternehmen die Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung erfüllen wird. Für Spieler in Japan und anderen Regionen könnte dies langfristig ebenfalls Konsequenzen haben – denn die EU setzt mit ihrer Regulierung einen globalen Standard, dem sich kaum ein Hersteller auf Dauer entziehen kann.

Offizielle Bestätigung auf der Nintendo-Website

Bereits im März hatten Medien über die Pläne berichtet, nun folgt die offizielle Bestätigung: Auf der rechtlichen Informationsseite von Nintendo of Europe ist ein neuer Abschnitt zur EU-Batterieverordnung (Regulation (EU) 2023/1542) erschienen. Darin heißt es, dass Nintendo an einer Lösung arbeite, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle in der EU verkauften Geräte mit eingebauten Akkus so konstruiert sein, dass Endnutzer die Batterie jederzeit während der Produktnutzung austauschen können.

Konkret bedeutet das für die aktuelle Switch 2: Die Geräte mit Modellnummern, die mit „BEE“ beginnen, werden durch neue Modellnummern ersetzt. Auf der Verpackung soll der Zusatzcode „OSM“ erscheinen, um die regulierungskonforme Version zu kennzeichnen. Rechtlich handelt es sich dabei um ein separates Produkt. Der offizielle Hinweis bleibt jedoch allgemein – konkrete technische Änderungen am Design der Konsole nennt Nintendo bislang nicht.

Warum die Reparaturfreundlichkeit der Switch 2 kritisiert wird

Die Ankündigung kommt nicht überraschend. Das Reparaturportal iFixit hatte die Switch 2 im Juni 2025 einem gründlichen Teardown unterzogen und die Konsole mit nur 3 von 10 Punkten in Sachen Reparaturfreundlichkeit bewertet. Das ist sogar ein Punkt weniger als die überarbeitete Version der ursprünglichen Switch.

Das Problem liegt vor allem in der Bauweise: Zwar lässt sich der Akku-Stecker vergleichsweise leicht lösen, doch die Batterie selbst ist mit starkem Klebstoff im Gehäuse fixiert. Um sie zu entfernen, sind Isopropylalkohol und erheblicher Kraftaufwand nötig. Auch die beiden USB-C-Ports und der Spielkartenleser sind fest auf der Hauptplatine verlötet – ein Defekt bedeutet in der Praxis den Austausch der gesamten Platine. Original-Ersatzteile stellt Nintendo nicht zur Verfügung.

Für den EU-Markt muss Nintendo diese Klebstoff-Konstruktion daher grundlegend überarbeiten. Eine einfache Batterie-Entnahme ohne Spezialwerkzeug und ohne Fachkenntnisse ist ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben.

Was die EU-Batterieverordnung genau verlangt

Die EU-Batterieverordnung (Regulation (EU) 2023/1542) ist ein umfassendes Regelwerk, das den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdeckt – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling. Ab dem 18. Februar 2027 tritt die zentrale Pflicht zur Austauschbarkeit von tragbaren Batterien in Kraft. Die Anforderungen sind präzise:

  • Ein erwachsener Durchschnittsverbraucher muss die Batterie ohne spezielle Qualifikation oder Erfahrung entfernen und ersetzen können.
  • Es dürfen handelsübliche Werkzeuge zum Einsatz kommen; falls Spezialwerkzeug nötig ist, muss der Hersteller dieses kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Der Austauschvorgang muss in einer beiliegenden Anleitung dokumentiert sein.
  • Der Hersteller muss Ersatzbatterien zu einem angemessenen Preis und für einen angemessenen Zeitraum bereitstellen.

Eine Ausnahme gilt für Geräte, die eine Schutzklasse von mindestens IP67 (staubdicht und wasserdicht bis 1 Meter Tiefe) aufweisen und deren Akku einen bestimmten Haltbarkeitsstandard erfüllt – mindestens 80 Prozent Kapazität nach 1000 Ladezyklen. Die Switch 2 ist jedoch nicht wasserdicht und fällt daher nicht unter diese Ausnahmeregelung.

Apple, Samsung und der Druck der EU-Regulierung

Die EU-Verordnung betrifft nicht nur Nintendo. Ab 2027 müssen alle in der EU verkauften Geräte mit eingebauten Akkus die Anforderungen erfüllen – Smartphones, Tablets, Notebooks, kabellose Kopfhörer und eben auch Spielkonsolen. Die Hersteller reagieren unterschiedlich:

Apple hat bereits beim iPhone 16 (Standard- und Plus-Modell) auf eine elektrisch ablösbare Klebetechnologie umgestellt. Durch Anlegen einer niedrigen Spannung löst sich der Kleber, und der Akku kann entnommen werden. Apple erfüllt damit die EU-Anforderungen und profitiert zugleich von der Ausnahmeregelung durch die IP68-Zertifizierung.

Samsung hingegen setzt bei seinen Galaxy-Modellen weiterhin auf herkömmliche Klebefixierung. Das Unternehmen steht nun unter Druck, bis 2027 eine Lösung zu finden. Die EU-Regulierung zwingt damit alle Hersteller zum Umdenken – ähnlich wie bereits bei der Einführung von USB-C, als Apple gezwungen war, den Lightning-Anschluss weltweit aufzugeben.

Bedeutung für den japanischen Markt

Ob die batterietauschfreundliche Version der Switch 2 auch in Japan auf den Markt kommt, ist derzeit nicht offiziell bestätigt. Nintendo vertreibt in Japan zwei Varianten: ein japanisches Modell (59.980 Yen inkl. Steuer) und ein mehrsprachiges Modell (69.980 Yen inkl. Steuer). Theoretisch wäre es möglich, die EU-Version als separate Produktlinie zu führen.

Doch aus Kostengründen spricht vieles für eine Vereinheitlichung. Die Produktion unterschiedlicher Gehäuseversionen für verschiedene Regionen ist aufwendig und teuer. Es wäre wirtschaftlich rationaler, bei der nächsten Hardware-Revision weltweit auf ein batteriewechselbares Design umzustellen. Nintendo hat bei der ursprünglichen Switch über sieben Jahre hinweg mehrere Revisionen vorgenommen – ein Präzedenzfall, der auch für die Switch 2 eine solche Entwicklung erwarten lässt.

Ein Akku ist ein Verschleißteil. Nach zwei bis drei Jahren regelmäßiger Nutzung lässt seine Kapazität spürbar nach. Für Käufer, die ihre Konsole langfristig nutzen möchten, wird die Frage der Austauschbarkeit damit zu einem entscheidenden Kaufkriterium. Die EU-Regulierung könnte hier als Katalysator wirken und Nintendos Designphilosophie nachhaltig verändern – nicht nur für Europa, sondern für Spieler weltweit.

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