Die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) hat ein weitreichendes Verbot für Produkte mehrerer Unternehmen vorgeschlagen, die verdächtigt werden, umgelabelte und optisch überarbeitete Drohnen und Kameras des chinesischen Herstellers DJI auf dem US-Markt zu vertreiben. Die Behörde begründet den Schritt mit unkalkulierbaren Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten. Betroffen sind neun Firmen, deren Import- und Vertriebsrechte die Kommission entziehen will.
Hintergrund: Die „Covered List“ und der wachsende Druck auf DJI
Die aktuellen Maßnahmen sind der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die im Dezember 2025 ihren Anfang nahm. Damals setzte die FCC sämtliche neu hergestellten Drohnen und Komponenten ausländischer Produktion auf ihre sogenannte „Covered List“ – ein Register von Geräten, deren Einfuhr und Verkauf in den USA aus Gründen der nationalen Sicherheit untersagt ist. DJI, der weltweit dominierende Hersteller von zivilen Drohnen, traf dieses Verbot mit voller Wucht. Das Unternehmen zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht und betonte, dass die Vorwürfe zur „Datensicherheit nicht durch Belege gestützt“ seien und stattdessen „Protektionismus widerspiegelten, der den Grundsätzen eines offenen Marktes widerspricht“.
Bereits eine Woche vor dem nun vorgeschlagenen Verbot hatte die FCC angekündigt, gegen die genannten Firmen Strafen in Höhe von jeweils 25.000 US-Dollar zu verhängen, weil sie sich offiziellen Nachfragen der Behörde zu ihrer Verbindung zur „Covered List“ entzogen hatten. Das neue Verbot geht jedoch deutlich weiter: Es zielt nicht nur auf künftige Modelle, sondern explizit auch auf bereits zugelassene Geräte, von denen die Kommission annimmt, dass es sich um umgelabelte Versionen älterer DJI-Produkte handelt.
Welche Unternehmen sind von dem Verbot betroffen?
Die FCC hat neun Unternehmen namentlich genannt, deren Produkte weder importiert noch vermarktet werden dürfen, sollte der Vorschlag Gesetzeskraft erlangen. Auf der Liste stehen Cogito, Fikaxo, Lyno Dynamics, Skyhigh Tech, Spatial Hover, SZ Knowact, WaveGo, Xtra und XAG. Ihnen allen wird vorgeworfen, ein Netzwerk von Scheinfirmen zu betreiben, das dazu dient, die Beschränkungen der „Covered List“ zu umgehen und DJI-Produkte unter anderem Namen weiterhin in den USA anzubieten.
Die Behörde bittet die Öffentlichkeit ausdrücklich um Mithilfe und fordert Stellungnahmen mit „konkreten Beweisen“ für ihre Einschätzung, dass es sich bei den Geräten dieser Firmen tatsächlich um umgelabelte DJI-Drohnen und -Kameras handelt. Die Kommentarfrist beträgt 30 Tage und beginnt mit der Veröffentlichung des Vorschlags im Bundesregister.
Die neue Macht der FCC: Retroaktive Verbote werden erstmals angewendet
Ein besonders bemerkenswerter Aspekt des Vorschlags ist der Zeitpunkt. Im Oktober 2025 hatte die FCC mit einer Abstimmung beschlossen, sich selbst die Befugnis zu erteilen, Geräte von Unternehmen auf der „Covered List“ rückwirkend zu verbieten. Damit sollte eine Regelungslücke geschlossen werden, die es bis dahin erlaubte, bereits zugelassene Produkte auch dann weiterzuverkaufen, wenn der Hersteller später auf die schwarze Liste gesetzt wurde. Der nun vorgelegte Vorschlag wäre nach Einschätzung von Beobachtern die erste Anwendung dieser neu geschaffenen rückwirkenden Verbotsmacht.
Die Kommission argumentiert, dass die betroffenen Firmen von dieser Regelungslücke profitiert hätten, indem sie alte DJI-Modelle mit minimalen Änderungen – etwa neuem Gehäuse oder geänderten Markennamen – erneut zur Zertifizierung eingereicht hätten. Ohne die retroaktive Klausel hätte die FCC nach Inkrafttreten der „Covered List“ keine Handhabe gegen diese bereits autorisierten Produkte gehabt.
Was bedeutet der Vorstoß für den Drohnenmarkt?
Der Vorstoß der FCC sendet ein klares Signal an die gesamte Drohnenbranche und insbesondere an Unternehmen, die als Vertriebspartner oder Wiederverkäufer von DJI-Produkten auftreten. Die Behörde zeigt, dass sie bereit ist, ihre neuen Befugnisse konsequent und mit Nachdruck einzusetzen. Für gewerbliche Drohnenbetreiber in den USA, die auf DJI-Hardware angewiesen sind, verschärft sich die Unsicherheit weiter. Zwar betrifft das vorgeschlagene Verbot zunächst nur die genannten neun Firmen und nicht DJI selbst, doch die Logik des Vorgehens lässt vermuten, dass die FCC jede Umgehungsmöglichkeit systematisch unterbinden wird.
DJI hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die Sicherheitsbedenken der US-Behörden unbegründet seien, und verweist auf unabhängige Prüfungen, die keine Hintertüren in der Firmware oder Datenübertragung gefunden haben. Die politische Dynamik in Washington hat sich jedoch in den vergangenen Jahren deutlich gegen das Unternehmen gedreht, und die aktuelle Entwicklung ist ein weiterer Beleg für die zunehmende Abschottung des US-Marktes gegenüber chinesischer Technologie. Der Ausgang des Kommentierungsverfahrens und die endgültige Entscheidung der FCC werden mit Spannung erwartet – sie könnten als Blaupause für vergleichbare Verbote in anderen Technologiebereichen dienen.