Schufa droht Sammelklage wegen Schattendatenbank

Der Datenschutzverein Noyb bereitet eine Sammelklage gegen die Schufa wegen ihrer umstrittenen Schattendatenbank vor.

Die Schufa speichert historische Zahlungsdaten bis zu zehn Jahre – Noyb sieht einen Verstoß gegen die DSGVO.
Highlights
  • Noyb fordert die Schufa auf, die Speicherung der Alt-Daten bis zum 9. September einzustellen.
  • Die Schufa nutzt die historischen Daten für interne Testverfahren und Score-Validierungen.
  • Sollte es zur Verbandsklage kommen, können sich betroffene Verbraucher anschließen und Schadensersatz fordern.

Der Datenschutzverein Noyb („none of your business“) bereitet eine Sammelklage gegen die Schufa Holding AG vor. Auslöser ist die sogenannte „Schattendatenbank“, in der die Auskunftei historische Zahlungsdaten von Millionen von Menschen speichert. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung hatten die Existenz dieses Datenbestands im Juli öffentlich gemacht.

Schattenarchiv unter Datenschutzverdacht

Bei der kritisierten Datenbank handelt es sich um ein Archiv, in dem die Schufa Informationen über alte Kredite, Pfändungen und Privatinsolvenzen bis zu zehn Jahre aufbewahrt. Die zentrale Anschuldigung von Noyb: Die Speicherdauer verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zwar fließen diese historischen Daten nicht in die aktuelle Score-Berechnung ein, doch die Schufa nutzt sie für interne Testverfahren und sogenannte „Score-Validierungen“ für externe Auftraggeber. Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist die Intransparenz: Auf ein formelles Auskunftsersuchen nach DSGVO teilt die Schufa Betroffenen die Existenz dieser Schattendaten bislang nicht mit. Dabei legt die eigene Datenschutzerklärung fest, dass beglichene Schulden und Kredite nach drei Jahren gelöscht werden. Noyb argumentiert, dass die tatsächliche Praxis der Löschfrist von drei Jahren widerspricht.

Die Forderungen und der juristische Fahrplan

Der österreichische Verein hat einen zweistufigen Plan. Zunächst fordert Noyb die Schufa auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Speicherung der Alt-Daten bis zum 9. September einzustellen. Parallel dazu bereitet die Organisation eine Verbandsklage auf Schadensersatz vor. Die Schufa hat bereits signalisiert, dass sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wird. Das Unternehmen sieht sich im Recht und ist bereit, den Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof (BGH) zu führen. Sollte es zu der Verbandsklage kommen, können sich betroffene Verbraucher der Klage anschließen und gemeinsam Schadensersatz fordern.

Warum die historischen Daten gespeichert werden

Die Schufa begründet die Aufbewahrung der veralteten Informationen mit der Produktentwicklung und der Qualitätssicherung. Die historischen Datensätze dienen dazu, neue Verfahren zur Risikoberechnung zu testen und die Genauigkeit der Algorithmen zu überprüfen. Diese Vergleichstests fänden ausschließlich intern statt, versichert das Unternehmen. Details der Rohdaten gelangten nicht an die Auftraggeber. Aus Sicht der Schufa ist diese Datenverarbeitung rechtmäßig, da sie der Weiterentwicklung von Dienstleistungen dient. Kritiker sehen darin jedoch eine Umgehung der Löschpflichten und eine unzulässige Datenhortung.

Die Macht der Schufa im Alltag

Die Schufa ist mit Abstand die größte Auskunftei Deutschlands. Laut eigenen Angaben verwaltet sie Daten von rund 68 Millionen Menschen. Für Verbraucher ist es nahezu unmöglich, einer Bonitätsprüfung zu entgehen, wenn sie einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Mietwohnung suchen. Jahrelang galt die Berechnung des Scores als intransparente Blackbox, was immer wieder zu Konflikten und Gerichtsverfahren führte. Betroffene berichteten von unerklärlich schlechten Bewertungen oder Fehlern in ihren Akten. Als Reaktion auf die anhaltende Kritik führte die Schufa einen neuen, transparenteren Score ein, der auf zwölf klar definierten Kriterien basiert, anstatt auf rund 250 undurchsichtigen Einzelmerkmalen.

Die Rolle der Datenschutzbehörden und das Münchner Machtgefüge

Eine weitere Brisanz erhält der Fall durch die Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte prüft die Schattendatenbank bereits seit dem Frühjahr des Vorjahres. Ein Ergebnis liegt bis heute nicht vor. Noyb-Gründer Max Schrems, der bereits das Privacy-Shield-Abkommen zu Fall brachte und Milliardenstrafen gegen Google und Meta erwirkte, kritisiert diese Verzögerung scharf. Der Verein kann als qualifizierte Einrichtung in allen EU-Ländern im kollektiven Verbraucherinteresse klagen. Sollte die Behörde weiterhin untätig bleiben, könnte der Druck durch die angekündigte Sammelklage die nötige Beschleunigung in den Fall bringen.

Die Auseinandersetzung um die Schattendatenbank ist ein Paradebeispiel für den Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen der Datenwirtschaft und den grundlegenden Rechten der Verbraucher auf informationelle Selbstbestimmung. Sollte Noyb vor Gericht obsiegen, könnte dies nicht nur die Löschpraxis der Schufa grundlegend verändern, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche senden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Auskunftei ihre Praxis der verdeckten Datenhortung erfolgreich verteidigen kann oder ob sie zu einer weitreichenden Löschung der historischen Bestände gezwungen wird. Für Millionen Verbraucher, die eine saubere Bonität haben, deren alte Daten aber noch im Schattenarchiv schlummern, ist der Ausgang dieses Rechtsstreits von unmittelbarer finanzieller Bedeutung.

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