Apple ändert Anti-Tracking-Abfrage auf iPhones in der EU

Apple passt die Anti-Tracking-Abfrage auf iPhones in der EU an – das Bundeskartellamt stellt seine Untersuchung ein.

Die neue Abfrage verzichtet auf das Wort „Tracking“ und kehrt die Button-Reihenfolge um.
Highlights
  • Apple entfernt das Wort „Tracking“ aus dem Dialogfenster und ändert die Button-Reihenfolge in der EU.
  • Das Bundeskartellamt sieht durch die Neugestaltung die Wettbewerbsbedenken als ausgeräumt an.
  • Frankreich und Italien haben Millionenstrafen gegen Apple verhängt, die Verfahren nun eingestellt.

Apple reagiert auf den anhaltenden Druck von Wettbewerbshütern und der Werbebranche und überarbeitet die Anti-Tracking-Abfrage auf iPhones in der Europäischen Union grundlegend. Die Änderungen, die unter anderem das Wort „Tracking“ aus dem Dialogfenster tilgen und die Button-Reihenfolge umkehren, beenden zugleich eine kartellrechtliche Untersuchung des Bundeskartellamts. Für Nutzer in Deutschland und anderen EU-Ländern bedeutet dies eine optisch neutralere und weniger abschreckende Entscheidungsabfrage, während App-Anbieter künftig mehr Spielraum für eigene Erläuterungen erhalten.

Neutralere Formulierung und geänderte Button-Reihenfolge

Die bisherige Abfrage, die seit der Einführung von Apples Framework zur App-Tracking-Transparenz (ATT) im Jahr 2021 milliardenfach auf iPhones erschien, wird in mehreren Punkten angepasst. Das Wort „Tracking“ entfällt vollständig aus dem Auswahlfenster. Statt der bisherigen Optionen „App-Tracking ablehnen“ (oben) und „Erlauben“ (unten) gibt es nun die Wahl zwischen „Erlauben“ auf dem oberen Button und „Verbieten“ auf dem unteren. Apple selbst betont, dass diese Änderungen ausschließlich für Nutzer gelten, die sich physisch im Gebiet der Europäischen Union aufhalten – unabhängig von ihrem Herkunftsland oder der Sprachversion des Betriebssystems.

Ein weiterer zentraler Punkt: App-Betreiber erhalten die Möglichkeit, einen Nutzer nach einem Jahr erneut um Erlaubnis zur Datenverfolgung über andere Anwendungen und Websites hinweg zu bitten. Bisher war eine solche Wiederholungsanfrage technisch nicht vorgesehen, was Kritiker als zu restriktiv bewerteten. Die neue Regelung gibt Publishern und Werbetreibenden damit eine zweite Chance, Nutzer von einem Opt-in zu überzeugen.

Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsverstöße behoben

Das Bundeskartellamt hatte bereits im Februar 2025 eine vorläufige Einschätzung veröffentlicht, wonach die Ausgestaltung der ATT-Abfrage gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde kritisierte insbesondere, dass Apple seine eigenen Dienste von den strengen Regeln faktisch ausnahm: Während Drittanbieter eine explizite Zustimmung einholen müssen, kombinierte Apple selbst Daten aus dem App Store, der Apple-ID und angeschlossenen Geräten zu Werbezwecken – ohne vergleichbare Hürden.

Mit der nun vorgelegten Neugestaltung sieht die Wettbewerbsbehörde die zentralen Bedenken ausgeräumt. „Die Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet, abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen entfallen“, erklärte das Amt. Zudem würden die Fenster für Apples eigene Angebote und die von Drittanbietern deutlich stärker angeglichen. App-Herausgeber und Inhalteanbieter bekämen mehr Raum, um den Nutzer über die Bedeutung personalisierter Werbung für ihr Geschäftsmodell zu informieren. Apple hatte zuvor erklärt, die eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter – ein Argument, das die Kartellwächter jedoch nicht als ausreichende Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gelten ließen.

Frankreich und Italien verhängten Millionenstrafen

Die französische Kartellbehörde hatte im März 2025 ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Apple verhängt, ebenfalls gestützt auf die wettbewerbsverzerrende Wirkung der ATT-Abfrage. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM folgte im Dezember 2025 mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Beide Verfahren wurden nach Apples Zusage zur Überarbeitung der Abfrage eingestellt. Der Konzern kooperierte bei der Ausarbeitung der Neuerungen nach eigenen Angaben mit dem Bundeskartellamt, den anderen europäischen Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission, um eine gemeinsame Lösung für die verschiedenen Verfahren zu finden.

Ausnahme für Polen – unterschiedliche Zeitpläne

Die Umsetzung der geänderten Abfrage erfolgt zunächst in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Ausnahme bildet Polen: Dort gilt ein abweichender Zeitplan, und Apple arbeitet weiterhin mit der polnischen Wettbewerbsbehörde zusammen. Der Konzern hatte im vergangenen Herbst noch gewarnt, er könne sich gezwungen sehen, die ATT-Abfrage in Deutschland und anderen EU-Ländern ganz aufzugeben, falls die Untersuchungen zu weitreichenden Auflagen führen sollten. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss bleibt die Funktion erhalten, wird jedoch in einer deutlich entschärften Form präsentiert.

Aus Sicht der Werbewirtschaft ist der Schritt ein wichtiger Etappensieg: Die ursprüngliche Abfrage führte dazu, dass in vielen Ländern über 80 Prozent der Nutzer das Tracking ablehnten, was die Einnahmen vieler Publisher und Werbenetzwerke massiv schmälerte. Ob die neutralere Gestaltung und die Möglichkeit zur Wiederholungsanfrage die Opt-in-Rate signifikant steigern, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Apple bleibt unterdessen dabei, dass das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung im Kern gewahrt bleibt – die Abfrage selbst wird ja nicht abgeschafft, sondern nur in der Darstellung verändert.

Für Unternehmen, die auf personalisierte Werbung angewiesen sind, eröffnet die Neuregelung zumindest wieder eine Perspektive: Nach einem Jahr können sie Nutzer, die zunächst abgelehnt haben, mit einem erklärenden Dialog erneut kontaktieren. Die Kombination aus neutraler Beschriftung, neuer Button-Anordnung und erläuterndem Text durch den App-Anbieter könnte die Zustimmungsrate deutlich nach oben bringen. Gleichzeitig bleibt die EU der einzige Markt, in dem Apple diesen Kompromiss umsetzt – außerhalb Europas gilt weiterhin die ursprüngliche, als abschreckend kritisierte Version der Abfrage. Dies unterstreicht den Einfluss der europäischen Wettbewerbs- und Datenschutzregulierung auf das Produktdesign global agierender Technologiekonzerne und dürfte als Präzedenzfall für künftige Verfahren dienen.

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