EU-Innenraumüberwachung bestraft Fahrer für Touchscreen-Bedienung

Die neue EU-Vorschrift zur Innenraumüberwachung sorgt für Frustration bei Autofahrern, da selbst kurze Blicke auf den Touchscreen bestraft werden.

Die EU-Innenraumüberwachung bestraft Fahrer bereits bei kurzen Blicken auf den Touchscreen – eine Herausforderung für Hersteller.
Highlights
  • Die EU-Verordnung zur Innenraumüberwachung (ADDW) erkennt Ablenkung durch Augen- und Kopfverfolgung und bestraft Fahrer für Touchscreen-Bedienung.
  • Die Daten des Systems müssen sofort nach der Verarbeitung gelöscht werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Hersteller fordern adaptive Systeme und die Rückkehr physischer Tasten, um die Frustration der Fahrer zu reduzieren.

Die neue EU-Verordnung zur verpflichtenden Innenraumüberwachung – offiziell Attention-Deactivation-and-Deviation-Warning-System (ADDW) – sorgt seit ihrer schrittweisen Einführung für hitzige Debatten. Während die Vorschrift in erster Linie die Verkehrssicherheit erhöhen soll, indem sie Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers erkennt, führt die extreme Sensibilität der Systeme in der Praxis zu einer paradoxen Situation: Fahrer werden bestraft, weil sie moderne Fahrzeuge mit ihren immer größeren Touchscreens überhaupt bedienen müssen. Die Technologie überwacht Augenbewegungen und Kopfpositionen, um Ablenkung zu detektieren – und piept unablässig, sobald der Blick auch nur kurz vom Verkehrsgeschehen abweicht.

Was die EU-Innenraumüberwachung für den Datenschutz bedeutet

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bewertet die gesetzlichen Regelungen grundsätzlich positiv. Entscheidend ist, dass die erfassten Daten weder an Dritte weitergegeben noch dauerhaft gespeichert werden dürfen. Sie müssen unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht werden. Aus Sicht der Behörde genügt die Verordnung damit den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann von den Datenschutzbeauftragten der Länder überwacht werden, bei schwerwiegenden Verstößen sind Zwangsmaßnahmen möglich. Zudem kann das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde stichprobenartig prüfen, ob Fahrzeugtypen die technischen Vorschriften einhalten – notfalls per Rückrufaktion.

Darf man die Innenraumüberwachung deaktivieren?

Ja, das System kann in den Fahrzeugeinstellungen ausgeschaltet werden. Allerdings gilt dieselbe Regelung wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten: Bei jedem Motorstart aktiviert sich die Überwachung automatisch wieder. Eine dauerhafte Deaktivierung ist legal nicht möglich. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Sicherheitsfunktion nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt wird – auch wenn der Fahrer sie als störend empfindet.

Warum die Kritik an der Touchscreen-Bedienung wächst

Die zentrale Frustration speist sich aus einem grundlegenden Konflikt: Während der Gesetzgeber fordert, den Blick stets auf die Straße zu richten, verbauen die Hersteller immer komplexere Infotainmentsysteme mit riesigen Touchscreens. Die Klimaanlage, die Sitzheizung oder das Radio sind oft in verschachtelten Untermenüs versteckt. Wer diese Funktionen während der Fahrt bedient, ist gezwungen, den Blick für mehrere Sekunden von der Straße zu nehmen – genau das, was die Innenraumüberwachung verhindern soll. Die Folge: Das System bestraft normales menschliches Verhalten. Ein kurzer Blick zur Seite in die Landschaft, das Suchen eines Lieblingssongs auf dem Display oder der schnelle Blick nach hinten zu den Kindern lösen ununterbrochene Warnsignale aus. Tester beschreiben die extrem sensible Kalibrierung vieler ADDW-Systeme als ermüdend und frustrierend.

Die Kosten der Pflichtsysteme für Neuwagen

Die Innenraumüberwachung ist nur eine von mehreren verpflichtenden Sicherheitstechnologien. Hinzu kommen Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Blackbox zur Unfalldatenspeicherung und digitale Reifendruckkontrolle. Dazu benötigen moderne Fahrzeuge eine aufwändige Absicherung von Cyberangriffen. Experten schätzen die reinen Material- und Herstellungskosten für das ADDW auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug. In Kombination mit den übrigen Vorschriften addiert sich der Aufpreis ab Werk auf 800 bis 1.500 Euro. Während sich diese Summe bei einer Limousine für 80.000 Euro relativiert, schlägt sie bei einem Kleinwagen für 15.000 Euro deutlich zu Buche.

Ein System in der Zwickmühle zwischen Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit

Die EU-Innenraumüberwachung steht vor einem grundlegenden Problem: Sie soll Ablenkung verhindern, doch das Fahrzeugdesign der Hersteller fördert genau diese Ablenkung durch immer größere Displays und Menüführungen, die den Fahrer zum Wegschauen zwingen. Der ADAC und andere Automobilclubs fordern daher, dass die Systeme intelligenter werden müssen – etwa durch eine adaptive Empfindlichkeit, die zwischen gefährlicher Ablenkung und kurzen, notwendigen Blicken unterscheidet. Zudem müssten Hersteller ihre Bedienkonzepte überdenken und physische Tasten für sicherheitsrelevante Funktionen zurückbringen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Gesetzgeber Nachbesserungen vorschreibt oder die Industrie eigenständig Lösungen entwickelt, um die Frustration der Fahrer zu reduzieren – denn die Kombination aus Überwachungszwang und unpraktischem Fahrzeugdesign birgt das Risiko, dass Fahrer das System zunehmend umgehen oder bewusst ignorieren.

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