Die beiden weltweit führenden Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben eine gemeinsame Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Sie werfen ihm vor, „einen der größten und dreistesten Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte“ zu begehen. Die am Freitag bei einem US-Bundesgericht eingereichte Klage beschreibt eine „dreiste Kampagne des illegalen Torrenting, Scrapings und Herunterladens urheberrechtlich geschützter Werke in massivem Umfang“, die ausschließlich dem Training der KI-Modelle Claude diene.
Der Vorwurf: Systematischer Diebstahl für KI-Training
In der Beschwerdeschrift, die unter anderem von Music Business Worldwide veröffentlicht wurde, legen die Kläger detailliert dar, wie Anthropic vorgegangen sein soll. Der Konzern habe „Tausende und Abertausende urheberrechtlich geschützter Musikkompositionen“ ohne Lizenz oder Genehmigung von Plattformen und Archiven heruntergeladen, gescrapt und in seine Trainingsdaten eingespeist. Dabei handelt es sich nach Überzeugung der Verlage nicht um einen Versehen, sondern um eine systematische Strategie: Die Werke seien gezielt ausgewählt worden, um die Sprachmodelle von Claude mit musikalischen Texten, Harmonien und Strukturen zu füttern.
Die Kläger betonen, dass Anthropic damit nicht nur Urheberrechte verletze, sondern auch die grundlegenden Schutzmechanismen der Kreativwirtschaft untergrabe. „Diese Taten sind keine Grauzone“, heißt es in der Klageschrift. „Es handelt sich um einen klaren Rechtsbruch, der darauf abzielt, die Arbeit von Songwritern, Komponisten und Verlegern für den kommerziellen Vorteil des Beklagten zu missbrauchen.“
Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe
Die Verlage fordern ein Geschworenengerichtsverfahren und verlangen für jedes nachweislich unrechtmäßig genutzte Werk bis zu 150.000 US-Dollar Schadensersatz. Zusätzlich sollen für jeden Fall, in dem Anthropic die Copyright-Management-Informationen – also etwa Autorennamen, Titel und Lizenzhinweise – entfernt hat, weitere 25.000 US-Dollar gezahlt werden. Angesichts der enormen Zahl der betroffenen Werke könnte die Gesamtforderung schnell in Milliardenhöhe steigen. Die Kläger sprechen von „Tausenden und Aberhunderten von Fällen“, die zusammen einen Betrag ergeben, der die finanziellen Reserven von Anthropic bei weitem übersteigen dürfte.
Vorgeschichte: Dritte Großklage gegen Anthropic
Es ist nicht das erste Mal, dass Musikverlage gegen den KI-Konzern juristisch vorgehen. Bereits Anfang des Jahres hatten Concord Music Group und Universal Music Group eine Klage gegen Anthropic eingereicht. Damals warf der Verlagskonzern dem Unternehmen vor, mehr als 20.000 urheberrechtlich geschützte Songs illegal heruntergeladen und für das KI-Training verwendet zu haben. Die Schadensersatzforderung belief sich auf über drei Milliarden US-Dollar. Jener Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Parallel dazu hatte sich Anthropic bereits in einem anderen Urheberrechtsstreit mit einer Autorengruppe auseinandergesetzt. Die Schriftsteller warfen dem Unternehmen vor, Raubkopien ihrer Werke verwendet zu haben, um die Claude-Modelle zu trainieren. Dieser Rechtsstreit endete mit einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar – damals ein Rekordwert für einen KI-bezogenen Urheberrechtsfall. Die jetzt eingereichte Klage von Sony und Warner Chappell zeigt jedoch, dass die Musikindustrie keineswegs bereit ist, sich mit solchen Vergleichen zufriedenzugeben.
Was bedeutet das für die KI-Branche?
Die Klagen werfen ein grundsätzliches Problem auf: Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz für das Training ihrer Modelle nutzen? Bislang gibt es in den USA keine eindeutige Rechtsprechung zu dieser Frage. Während einige Gerichte argumentiert haben, dass das Training mit öffentlich zugänglichen Daten unter die Fair-Use-Doktrin fallen könnte, sehen die Musikverlage dies anders. Sie verweisen auf den klaren Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes, das eine Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers verbietet – unabhängig vom Zweck.
Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Industrie haben. Unternehmen wie OpenAI, Google oder Meta müssten dann möglicherweise nachträglich Lizenzen für bereits verwendete Trainingsdaten erwerben oder komplett neue, lizenzfreie Datensätze aufbauen. Die Kosten für die Entwicklung großer Sprachmodelle würden dadurch massiv steigen. Gleichzeitig könnte der Fall einen Präzedenzfall schaffen, der auch andere Kreativbranchen – etwa Film, Fotografie oder Softwareentwicklung – dazu veranlasst, ähnliche Klagen gegen KI-Konzerne einzureichen.
Ausblick: Eine Entscheidung mit Signalwirkung
Der Ausgang des Verfahrens gegen Anthropic wird daher nicht nur für die unmittelbar betroffenen Verlage und das Unternehmen selbst von Bedeutung sein. Beobachter rechnen damit, dass das Gericht grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von KIa-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material klären wird. Die Musikverlage haben ein starkes Argument auf ihrer Seite: Der Nachweis, dass Anthropic die Werke nicht etwa zufällig, sondern systematisch und kommerziell motiviert verwendet hat, könnte die Fair-Use-Verteidigung des Konzerns erheblich schwächen.
Anthropic hat sich bislang nicht öffentlich zu der neuen Klage geäußert. Das Unternehmen steht nun vor der Herausforderung, nicht nur die juristische Verteidigung zu finanzieren, sondern auch das Vertrauen von Künstlern und Verlagen zurückzugewinnen. Sollte es zu einem erneuten Vergleich kommen, wäre die Summe abermals astronomisch – und würde die Frage aufwerfen, ob KI-Unternehmen ihr Geschäftsmodell grundlegend überdenken müssen. Die Musikindustrie hat jedenfalls klargestellt, dass sie nicht gewillt ist, die Nutzung ihrer Werke als „Trainingsfutter“ kampflos hinzunehmen. Der Fall könnte zu einem der wichtigsten Urheberrechtsverfahren des Jahrzehnts werden.